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MARKTGEMEINDEAMT ANGER
Südtiroler Platz 3, 8184 Anger
Tel: 03175 2211-0
Fax: 03175 2211-400
E-Mail: gde@anger.gv.at
» Veranstaltungen 2025
» Blutspendeaktion am 27. April in Anger
» Osterfeuer 2025

Fakten, Zahlen

Gemeindekennziffer: 61756

Politischer Bezirk: Weiz

Wohnsitze per 01.01.2025: 3.995 HWS, 177 NWS somit gesamt 4.164

Größe: 54 km²

Katastralgemeinden: Anger, Baierdorf, Naintsch, Oberfeistritz, Offenegg, Viertelfeistritz

Postleitzahlen: 8184, 8172, 8182, 8183

UID-Nummer: ATU 69180236

Veranstaltungen 2025

Hier finden Sie eine Übersicht der Veranstaltungen in Anger

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Blutspendeaktion am 27. April in Anger

Wo: Freiwillige Feuerwehr Anger, Florianiweg 10, 8184 Anger

Wann: Sonntag, 27. April 2025 von 8:00 bis 12:00 Uhr

Osterfeuer 2025

Hier finden Sie nähere Informationen

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Osterfeuer & Sonnwendfeuer 2025: Keine Neuregelung!

Der Landesfeuerwehrverband Steiermark informiert:

Die bisherige Verordnung bleibt bis auf Weiteres gültig! Somit ist das Entzünden des Osterfeuers, sofern nicht gesetzliche Vorgaben wie Brauchtumsfeuerverordnung, Luftreinhalteverordnung etc. dagegensprechen, ausschließlich am Karsamstag (19. April 2025) von 15:00 Uhr bis Ostersonntag 03:00 Uhr zulässig. Ein Ausweichen auf den sogenannten "Kleinen Ostersonntag" (der Sonntag nach dem Ostersonntag), ist nicht zulässig!

Landesfeuerwehrkommandant LBD Reinhard Leichtfried ruft zu besonderer Vorsicht und Umsicht auf. Das beginnt bei der Einhaltung der Mindestabstände zu Energieversorgungsanlagen und Betriebsanlagen mit leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Gütern von 100 Meter, öffentliche Verkehrsflächen und Gebäuden 50 Meter und mindestens 40 Meter zu Baumbeständen wie Wäldern oder Baumgruppen. 

Das Brauchtumsfeuer ist zu beaufsichtigen und abschließend verlässlich zu löschen um die mögliche Gefahr einer Brandausbreitung entsprechend zu minimieren. 

Außerdem ersucht er um schriftliche Information an die Landesleitzentrale Florian Steiermark per Anmeldeformular welches von der Homepage des Landesfeuerwehrverbandes unter Landesleitzentrale/LLZ_Downloads downloadbar ist. Das hilft ungemein, um einerseits unnötige Fehlalarmierungen zu vermeiden oder andererseits, um im Ernstfall rasche Hilfe an den richtigen Ort zu bringen.


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